AGB


§1 Leistung der Webseite Studentenjobs-OWL.de

1.Der Kunde kann auf der Webseite www.studentenjobs-owl.de (hier: Auftragnehmer) in Person Timo Busse, JfS – Jobs for Students, Brunnenallee 102, 32257 Bünde eine Jobanzeige (auch: Stellenanzeige) schalten. Durch Buchung einer Anzeige auf dieser Plattform entsteht ein Vertrag über die Schaltung einer Werbeanzeige (auch Anzeigenvertrag) zwischen dem gewerblichen Auftraggeber und Timo Busse. Im Rahmen des Anzeigenvertrages wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt seine Stellenanzeige für den vereinbarten Zeitraum auf www.studentenjobs-owl.de zu schalten.
2. Für diesen Anzeigenvertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt dann zustande, wenn der Auftraggeber eine Jobanzeige bucht und dafür die Rechnung per E-Mail oder Post erhalten hat.

§3 Recht auf Ablehnung

1. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.


2. Der Auftragnehmer ist berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen oder Bannerwerbung, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch entsteht für den Auftraggebers hierdurch nicht.

§4 Inhalte der Anzeige, Ansprüche Dritter

1. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen ihn erwachsen könnten.


2. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

§5 Urheber- und Nutzungsrechte

1. Sollte die Jobanzeige vom Auftragnehmer gestaltet worden sein, liegt das Leistungs- und Uhrheberrecht im vollen Umfang beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erwirbt mit Zahlung der vom Auftragnehmer erstellten Jobanzeige das Recht auf Nutzung dieser speziellen Anzeige. Er darf die Anzeige für die Schaltung auf www.studentenjobs-owl.de nutzen. Weitere, darüber hinausgehende Nutzung der Anzeige bedarf der schriftlichen Erlaubnis durch Studentenjobs-OWL.

§6 Erfüllung der Vertragsleistung durch Studentenjobs-OWL

Die Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch Studentenjobs-OWL beginnt unmittelbar mit der Schaltung der Jobanzeige durch den Auftraggeber. Direkt nach dem Durchlauf des Bestellvorgangs wird die Jobanzeige automatisch freigeschaltet und auf die Plattform Studentenjobs-OWL gestellt. Hierbei ist der Auftraggeber für den Inhalt der Anzeige selbst verantwortlich.

§7 Entgelte, Verzug

1. Der Auftraggeber zahlt für die Schaltung einer Jobanzeige auf Studentenjobs-OWL die in der Rechnung festgelegten Entgelte. Für die festgelegten Entgelte ist die aktuelle Preisliste maßgeblich.
2. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum durch den Auftraggeber zu zahlen.
3. Ist der Auftragnehmer in der Lage, einen höheren als den gesetzlichen Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt diesen gegenüber dem Aufraggeber geltend zu machen.

§8 Veröffentlichung der Anzeige

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Stellenanzeige des Auftraggebers anderweitig, zum Beispiel per Telefon, E-Mail oder Fax weiter zu verbreiten. Die Weiterverbreitung der Anzeige ist eine freiwillige und für den Auftraggeber unentgeltliche Zusatzleistung des Auftragnehmers.

2. Die Jobanzeige wird durch den Auftragnehmer zeitnah nach Ablauf von der Plattform Studentenjobs-OWL.de entfernt. Der Auftraggeber kann die Anzeige jederzeit per Telefon, E-Mail oder Brief widerrufen. Bei einem Widerruf durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer die Anzeige sofort entfernen. Ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber besteht nicht.

§9 Änderung der Jobanzeige

Wünscht der Auftraggeber eine inhaltliche Änderung der Anzeige und hat im System von Studentenjobs-OWL einen Zugang angelegt, ist er dazu verpflichtet, die Anzeig ein seinem Zugang selbst inhaltlich zu ändern. Hat der Auftraggeber keinen Zugang eingerichtete, übernimmt dies der Auftragnehmer unentgeltlich für den Auftraggeber.

§10 Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige.

2. Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware vorliegt, eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder ein Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst vorliegt oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste das Programm nicht oder teilweise nicht abläuft oder technisch bedingt ein Ausfall des Ad-Servers eintritt, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

3. In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

4. Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

§11 Mängelrüge

Der Auftraggeber muss die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung prüfen und etwaige Mängel unverzüglich rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§12 Haftung

1. Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

2. Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den Preis der Stellenanzeige begrenzt.

3. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§13 Aufbewahrung von Vorlagen ¬ Archivierung von Anzeigen

1. Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

2. Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

§14 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages.

2. Der Auftraggeber wird hiermit unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertrags- und Akquisitionszwecke maschinell verarbeiten (Hinweis nach §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bünde.

2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.